Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitsfassung – vor Veröffentlichung rechtlich prüfen. Inhaltlich strukturierte Webfassung auf Basis von „Nouvis Vertragsset – Website-Erstellung und Betreuung“, Version 0.1 vom 21. September 2026. Der Obsidian-Entwurf ist ausdrücklich als „LEGAL REVIEW REQUIRED“ gekennzeichnet und darf erst nach anwaltlicher Prüfung als Standardvertrag verwendet werden. Projektbezogene Anlagen sind nicht Bestandteil dieser Website-Fassung.
Geltungsbereich: ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verträge mit Verbrauchern werden nicht erfasst.
1. Vertragsparteien und B2B-Geltungsbereich
Auftragnehmerin ist die Nouvis UG (haftungsbeschränkt), Grenzweg 16F, 03159 Döbern, vertreten durch die gemeinsam vertretungsberechtigten Geschäftsführer Leo Sittig und Ben Wache. Registergericht und Registernummer sind vor Verwendung zu ergänzen. Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB. Individueller Projektauftrag und Betreuungsvereinbarung gehen diesen allgemeinen Regeln vor.
2. Vertragsgegenstand
Nouvis erstellt und/oder betreut klassische Unternehmenswebsites im vereinbarten Umfang. Shops, Portale, Login-Systeme, Memberships, Zahlungsabwicklung, komplexe Web-Anwendungen, E-Mail-Infrastruktur und Spezialmodule sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Maßgeblich sind Projektauftrag, freigegebenes Briefing und in Textform vereinbarte Änderungen.
3. Leistungen bei der Website-Erstellung
Je nach Projektauftrag umfassen die Leistungen Briefing, Konzeption, Sitemap, Design, responsive Umsetzung, Einpflege finaler Inhalte, technische SEO-Grundlagen, barrierearme Umsetzung mit WCAG 2.2 AA als Zielstandard, vereinbarte Formulare und Consent-Funktionen, Staging, Qualitätssicherung, zwei gebündelte Korrekturrunden, Final Audit, Veröffentlichung nach Freigabe sowie Übergabe von Quellcode und Dokumentation. Rechtstexte, Rechtsberatung, Fotografie, Texterstellung, Übersetzungen, laufende SEO, Erfolgsgarantien, Werbung und zusätzliche Drittanbieter sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung enthalten.
4. Inhalte und Mitwirkung
Der Auftraggeber liefert Texte, Medien, Unternehmensangaben, Rechtstexte, Zugänge, gebündeltes Feedback und Freigaben vollständig und fristgerecht. Er verantwortet Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Nutzungsrechte. Bei schuldhaft rechtswidrigen Kundeninhalten stellt er Nouvis von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit Nouvis den Verstoß nicht selbst verursacht oder trotz Kenntnis pflichtwidrig veröffentlicht hat.
5. Termine, Mitwirkungsverzug und Projektpausen
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich so bezeichnet sein. Verzögerte Mitwirkung verschiebt den Zeitplan mindestens um Verzögerung und Wiedereinplanung. Nach Erinnerung und angemessener Nachfrist darf Nouvis betroffene Arbeiten pausieren. Zusatzaufwand wird nur nach vorheriger Information und Freigabe berechnet. Gesetzliche Rechte, insbesondere §§ 642 und 643 BGB, bleiben unberührt.
6. Änderungswünsche und Korrekturen
Korrekturen bringen vereinbarte Leistungen mit dem Briefing in Einklang. Neue Seiten, Funktionen, Integrationen, Designrichtungen oder Inhalte ändern den Umfang. Feedback ist je Runde vollständig und gebündelt zu liefern. Zusatzleistungen werden erst nach Leistungs-, Preis- und Terminfreigabe in Textform ausgeführt.
7. Staging und Veröffentlichungsfreigabe
Die Website wird zunächst in einer nicht zur Indexierung vorgesehenen Staging-Umgebung geprüft. Livegang und spätere Inhaltsänderungen erfolgen erst nach eindeutiger Freigabe in Textform. Der Auftraggeber bestätigt dabei sachliche Richtigkeit, Nutzungsrechte sowie Freigabe von Rechtstexten, Drittanbietern und Tracking. Die Freigabe ersetzt nicht die Abnahme.
8. Abnahme
Nach Fertigstellung fordert Nouvis zur Abnahme auf. Die Prüffrist beträgt grundsätzlich zehn Werktage. Der Auftraggeber erklärt Abnahme, Abnahme unter Vorbehalt konkret bezeichneter Mängel oder Verweigerung unter Angabe eines wesentlichen Mangels. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. § 640 Absatz 2 BGB und die gesetzlichen Rechte bei versteckten Mängeln bleiben unberührt.
9. Vergütung und Zahlung
Preis und Abrechnung folgen dem Projektauftrag. Standardmäßig sind 50 Prozent nach Vertragsschluss vor Projektstart und 50 Prozent vor Abnahme vorgesehen, sofern der dokumentierte Leistungsstand dem Anteil entspricht. Betreuung wird monatlich im Voraus abgerechnet. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig; bei Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Nutzungsrechte und Quellcode
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an speziell geschaffenen und übergebenen Ergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für Betrieb, Bearbeitung, Weiterentwicklung und Migration. Allgemeines Know-how, vorbestehende Werkzeuge und generische Komponenten verbleiben bei Nouvis; hierfür wird das erforderliche einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Drittkomponenten unterliegen ihren Lizenzen. Referenznutzung durch Nouvis bedarf gesonderter Zustimmung.
11. Mängel und Nacherfüllung
Ein Mangel ist eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Bloße Änderungswünsche, Fehler gelieferter Inhalte, spätere Drittanbieter-Störungen, fremde Änderungen oder ausbleibende Erfolge ohne Garantie sind keine Mängel. Nouvis erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Danach gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen.
12. Haftung
Nouvis haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftung, Arglist, ausdrücklicher Garantie und sonstiger zwingender Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine betragsmäßige Obergrenze ist nicht vereinbart und vor Einsatz rechtlich sowie mit dem Versicherer zu prüfen.
13. Drittanbieter, Hosting und externe Leistungen
Hosting, Domains, Lizenzen, Consent-Dienste und weitere Drittanbieter werden im Projektauftrag mit Kosten, Vertragsinhaber und Umfang benannt. Änderungen externer Anbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von Nouvis. Kostenpflichtige Anpassungen werden vor Umsetzung angeboten; eigene Auswahl-, Einrichtungs- und Hinweispflichten bleiben unberührt.
14. Datenschutz, Rechtstexte und Compliance
Jede Partei erfüllt die Pflichten ihres Verantwortungsbereichs; erforderlichenfalls wird vor Datenverarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Nouvis erbringt keine Rechtsberatung. Rechtstexte und Pflichtangaben sind durch den Auftraggeber oder eine qualifizierte Stelle zu prüfen und freizugeben. Neue Tracking- oder Drittanbieterdienste werden nur nach Freigabe und vereinbarter Datenschutz-, Consent-, Sicherheits- und Performanceprüfung integriert.
15. Laufzeit und Beendigung
Der Erstellungsvertrag endet mit vollständiger Leistung und Abwicklung. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere §§ 648 und 648a BGB, bleiben unberührt. Für Betreuung gilt die vereinbarte Mindestlaufzeit; danach läuft sie unbefristet und kann mit einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Außerordentliche Kündigung bleibt möglich.
16. Vertraulichkeit und Schlussbestimmungen
Nicht öffentliche kaufmännische und technische Informationen werden vertraulich behandelt. Änderungen sollen in Textform erfolgen; Individualabreden bleiben vorrangig. Es gilt deutsches Recht. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird erst nach abschließender Festlegung von Sitz und Rechtsform ergänzt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
